Exist enz­gründung aus der Wissen­schaft

Das Exist Gründer­stipendium

Das Gründerstipendium gilt deutschlandweit und ist die attraktivste Förderung für Gründerinnen und Gründer in Deutschland. Sie wird für ein Gründerteam bestehend aus bis zu drei Personen gewährt und beträgt je nach Qualifikation und persönlichen Rahmenbedingungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten über 3.000 € pro Monat.

Gewährt wird das als 100% Zuschuss gewährte Gründerstipendium für zwölf Monate zuzüglich einer Pauschale für Sachkosten und Beratung von 35.000 €. Voraussetzung für die EXIST Förderung ist allerdings, dass es sich um eine wissensintensive Geschäftsidee handelt, welche einen Bezug zu an der Hochschule vermittelten Wissen bietet und auf eigenen wissenschaftlichen Vorarbeiten aufbaut. Durch die Höhe der Förderung ist das EXIST Gründerstipendium eine sehr begehrte Förderung für innovative Geschäftsideen und die Messlatte für Geschäftskonzepte ist hoch.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben, sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird gewährt für die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium, Sachausgaben und Coaching. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Was gibt es zu beachten?

Die jeweilige Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein und stellt dem Gründer oder der Gründerin einen Mentor, wie auch einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Außerdem garantiert sie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur und verwaltet die Fördermittel.

Auch der Gründer oder die Gründerin muss einiges leisten, damit dieses Fördermittel gewährt wird. Voraussetzung ist das der Gründer/die Gründerin Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks erhält und ein eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“ besucht. Weitere Bedingungen sind beispielsweise die Präsentation der ersten Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten, das Vorlegen eines Businessplans nach zehn Monaten.

Kommt die Förderung für mich in Frage?

Das EXIST Gründerstipendium können Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Ebenso Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

Auch Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, können dieses Fördermittel beantragen. Weiter ist zu beachten, dass Gründerteams aus maximal drei Personen bestehen dürfen. Teams mit mehr als drei Personen werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Schicken Sie uns eine Nachricht und wir stellen Ihnen einen Katalog von Fragen zur bequemen Prüfung gerne vor.