Existenz­gründung mit Starthilfe

Gründungs­zuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss ist ein staatliches Fördermittel für Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen. Dieser Zuschuss dient nach der Existenzgründung zur Absicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung, sprich die Beitragsleistungen für Kranken- und Pflegeversicherung, wie auch Altersvorsorge.

Der Gründungszuschuss wird derzeit für sechs Monate gewährt. Bei der Antragstellung gibt es einige Fallstricke zu beachten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung und Gründung sicherzustellen.

Was wird gefördert?

Jeder, der mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besitzt, kann den Gründungszuschuss beantragen. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung sind:

  • Die geplante hauptberufliche Selbständigkeit beendet die Arbeitslosigkeit.
  • Das Gründungsvorhaben soll langfristig den Erfolg der Geschäftsidee sichern. Daher muss der Gründer durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens nachweisen.
  • Sie müssen gegenüber der Arbeitsagentur Ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen nachweisen.

Zu beachten ist, dass die Förderung eine Ermessensleistung ist und zum Beispiel bei vorliegenden Vermittlungschancen in eine sozialversicherungspflichtige Anstellungen seitens der Agentur für Arbeit verweigert werden kann.

Wie wird gefördert?

Der Gründungszuschuss unterteilt sich in zwei Phasen und wird für maximal 15 Monate gewährt. In der sogenannten ersten Phase wird der Zuschuss für sechs Monate in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes geleistet und der Antragsteller erhält zusätzlichen 300 Euro zur sozialen Absicherung. Nach den ersten sechs Monaten kann der erfolgreiche Unternehmer die zweiten Phase beantragen, in der für weitere neun Monate eine Leistung in Höhe von 300 Euro gezahlt wird. Die Bewilligung der zweiten Phase unterliegt auch wieder dem Ermessen der Arbeitsagentur.

Was gibt es zu beachten?

Ein aussagekräftiger Businessplan mit Angaben zum Kapitalbedarf, inklusive eines realistischen Finanzplans ist unverzichtbar. Die Arbeitsagenturen stellen an den Businessplan im Aufbau und inhaltlich spezielle Ansprüche.

Kommt die Förderung für mich in Frage?

Wenn die genannten Kriterien auf Sie zutreffen, sollten Sie grundsätzlich förderfähig sein. Schicken Sie uns eine Nachricht und wir stellen Ihnen gerne einen Katalog von Fragen zur bequemen Prüfung vor.